📸 Influencer im Visier: #sponsored vs. steuerlich sauber – Worauf Unternehmen jetzt achten sollten

💬 #sponsored ist kein Freifahrtschein – Unternehmen müssen aufpassen

Influencer-Marketing ist heute fester Bestandteil vieler Werbestrategien – egal ob Mode-Start-up, Handwerksbetrieb oder E-Commerce-Unternehmen.
Doch was auf Instagram & TikTok mit einem einfachen #sponsored endet, kann im Hintergrund buchhalterisch und rechtlich komplex sein.

👉 Und genau da kommen wir ins Spiel.
Wir sind Experten in der Finanzbuchhaltung und Unternehmensberatung – mit dem Fokus auf digitale Geschäftsmodelle, Kooperationen und moderne Unternehmen.


🤳 Wenn Werbung zur steuerlichen Pflicht wird

Ob ein Produkt „nur zum Testen“ geschickt wurde oder eine Gegenleistung in Form eines Reposts, einer Story oder Verlinkung erfolgt – sobald ein Leistungsaustausch stattfindet, sprechen wir aus buchhalterischer Sicht von einem geldwerten Vorteil.

Typische Szenarien aus der Praxis:

  • Unternehmen schicken 🎒Produkte an Influencer und bekommen dafür Stories
  • Hotels laden zu 🏨 Gratisübernachtungen mit Erwähnung ein
  • 📦 PR-Samples werden regelmäßig mit Posting-Vorgabe verschickt
  • Digitale Dienstleistungen (z. B. Software, Coaching, Tools) werden kostenfrei bereitgestellt – gegen Werbebeitrag

👉 Für das Finanzamt ist das kein Geschenk, sondern eine wirtschaftlich relevante Gegenleistung.


🧾 Was Unternehmen beachten müssen

💡 1. Leistung gegen Gegenleistung = steuerlich relevant

Die Kooperation mit Influencern muss wie jede geschäftliche Ausgabe behandelt werden. Das bedeutet konkret:

  • Dokumentation der Kooperation
  • Bewertung des geldwerten Vorteils
  • Buchhalterische Erfassung der Ausgabe
  • Rechnung (sofern vom Influencer gestellt)
  • ggf. Abführung von Umsatzsteuer

💡 2. Geschenke vs. Marketingausgaben

Reine Produktgeschenke ohne Gegenleistung sind ggf. als Betriebsausgabe absetzbar – mit Grenzen.
Aber Achtung: Wird ein Post erwartet, ist es keine freiwillige Gabe mehr.

💡 3. Influencer = Unternehmer

Viele Influencer sind selbstständig tätig – mit oder ohne Gewerbeanmeldung. Für Unternehmen bedeutet das:
Leistungen müssen wie bei jedem externen Dienstleister behandelt werden. Eine korrekte Rechnung mit Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID ist Pflicht.


📊 Warum das Thema so brisant ist

Das Thema „Influencer und Steuern“ ist längst in den Fokus der Finanzverwaltung gerückt.

Die Prüfer des Finanzamts sind zunehmend digital unterwegs – prüfen Profile, Werbepostings und öffentlich sichtbare Kooperationen.

➡️ Unternehmen, die Influencer bezahlen oder mit Produkten „belohnen“, müssen diese Geschäftsvorfälle sauber dokumentieren – sonst drohen Nachfragen oder Hinzuschätzungen.


💡 Unser Tipp: Klare Prozesse – sichere Buchhaltung

Wir bei Rempel Steuerfachwirt & Unternehmensberatung unterstützen Unternehmen, Start-ups und Selbstständige dabei, ihre Kooperationen und Werbemaßnahmen digital & sicher in der Finanzbuchhaltung abzubilden.

Unsere Leistungen:

  • ✅ Buchhalterische Erfassung von Produktplatzierungen & Kooperationen
  • ✅ Bewertung geldwerter Vorteile
  • ✅ Prüfung buchhalterischer Nachweise & Belege
  • ✅ Digitale Zusammenarbeit über moderne Tools
  • ✅ Beratung zur internen Prozessoptimierung

🚫 Hinweis: Keine steuerliche Beratung

Wir sind keine Steuerberater – als Steuerfachwirte bieten wir keine steuerliche Beratung oder Vertretung gegenüber dem Finanzamt an.

Für steuerrechtliche Einzelfragen arbeiten wir mit erfahrenen Kooperationssteuerberatern aus Bielefeld zusammen, die bei Bedarf hinzugezogen werden.


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