💬 #sponsored ist kein Freifahrtschein – Unternehmen müssen aufpassen
Influencer-Marketing ist heute fester Bestandteil vieler Werbestrategien – egal ob Mode-Start-up, Handwerksbetrieb oder E-Commerce-Unternehmen.
Doch was auf Instagram & TikTok mit einem einfachen #sponsored endet, kann im Hintergrund buchhalterisch und rechtlich komplex sein.
👉 Und genau da kommen wir ins Spiel.
Wir sind Experten in der Finanzbuchhaltung und Unternehmensberatung – mit dem Fokus auf digitale Geschäftsmodelle, Kooperationen und moderne Unternehmen.
🤳 Wenn Werbung zur steuerlichen Pflicht wird
Ob ein Produkt „nur zum Testen“ geschickt wurde oder eine Gegenleistung in Form eines Reposts, einer Story oder Verlinkung erfolgt – sobald ein Leistungsaustausch stattfindet, sprechen wir aus buchhalterischer Sicht von einem geldwerten Vorteil.
Typische Szenarien aus der Praxis:
- Unternehmen schicken 🎒Produkte an Influencer und bekommen dafür Stories
- Hotels laden zu 🏨 Gratisübernachtungen mit Erwähnung ein
- 📦 PR-Samples werden regelmäßig mit Posting-Vorgabe verschickt
- Digitale Dienstleistungen (z. B. Software, Coaching, Tools) werden kostenfrei bereitgestellt – gegen Werbebeitrag
👉 Für das Finanzamt ist das kein Geschenk, sondern eine wirtschaftlich relevante Gegenleistung.
🧾 Was Unternehmen beachten müssen
💡 1. Leistung gegen Gegenleistung = steuerlich relevant
Die Kooperation mit Influencern muss wie jede geschäftliche Ausgabe behandelt werden. Das bedeutet konkret:
- Dokumentation der Kooperation
- Bewertung des geldwerten Vorteils
- Buchhalterische Erfassung der Ausgabe
- Rechnung (sofern vom Influencer gestellt)
- ggf. Abführung von Umsatzsteuer
💡 2. Geschenke vs. Marketingausgaben
Reine Produktgeschenke ohne Gegenleistung sind ggf. als Betriebsausgabe absetzbar – mit Grenzen.
Aber Achtung: Wird ein Post erwartet, ist es keine freiwillige Gabe mehr.
💡 3. Influencer = Unternehmer
Viele Influencer sind selbstständig tätig – mit oder ohne Gewerbeanmeldung. Für Unternehmen bedeutet das:
Leistungen müssen wie bei jedem externen Dienstleister behandelt werden. Eine korrekte Rechnung mit Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID ist Pflicht.
📊 Warum das Thema so brisant ist
Das Thema „Influencer und Steuern“ ist längst in den Fokus der Finanzverwaltung gerückt.
Die Prüfer des Finanzamts sind zunehmend digital unterwegs – prüfen Profile, Werbepostings und öffentlich sichtbare Kooperationen.
➡️ Unternehmen, die Influencer bezahlen oder mit Produkten „belohnen“, müssen diese Geschäftsvorfälle sauber dokumentieren – sonst drohen Nachfragen oder Hinzuschätzungen.
💡 Unser Tipp: Klare Prozesse – sichere Buchhaltung
Wir bei Rempel Steuerfachwirt & Unternehmensberatung unterstützen Unternehmen, Start-ups und Selbstständige dabei, ihre Kooperationen und Werbemaßnahmen digital & sicher in der Finanzbuchhaltung abzubilden.
Unsere Leistungen:
- ✅ Buchhalterische Erfassung von Produktplatzierungen & Kooperationen
- ✅ Bewertung geldwerter Vorteile
- ✅ Prüfung buchhalterischer Nachweise & Belege
- ✅ Digitale Zusammenarbeit über moderne Tools
- ✅ Beratung zur internen Prozessoptimierung
🚫 Hinweis: Keine steuerliche Beratung
Wir sind keine Steuerberater – als Steuerfachwirte bieten wir keine steuerliche Beratung oder Vertretung gegenüber dem Finanzamt an.
Für steuerrechtliche Einzelfragen arbeiten wir mit erfahrenen Kooperationssteuerberatern aus Bielefeld zusammen, die bei Bedarf hinzugezogen werden.
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