🕰️ Rolex als Betriebsausgabe – warum nicht!?

Eine Rolex fürs Unternehmen? 🤔

Es klingt verlockend: Eine schicke Rolex fürs Handgelenk – und das Ganze auch noch steuerlich geltend machen. Schließlich muss man als Unternehmer repräsentieren, oder? 🕴️ Doch Vorsicht: Nicht alles, was glänzt, lässt sich auch von der Steuer absetzen – und schon gar nicht als Betriebsausgabe. In diesem Artikel schauen wir uns das Thema genauer an – mit Fachwissen, einem Augenzwinkern und klarer Empfehlung für Unternehmer.


Was zählt überhaupt als Betriebsausgabe? 📚

Bevor wir zur Uhr kommen, ein kurzer Ausflug ins Steuer-ABC. Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind – also direkt mit deinem Unternehmen in Verbindung stehen. Das können Miete, Software, Fortbildungen, Werkzeuge oder auch Werbemittel sein.

Eine Rolex Submariner oder Daytona fällt da spontan nicht ein, oder? 😅


Und jetzt zur Rolex: Betrieblich oder privat? 🕵️

Die große Frage: Kann eine Rolex überhaupt betrieblich genutzt werden?

Kurz gesagt: In 99 % der Fälle – nein.

Warum? Weil eine Luxusuhr in der Regel als privates Statussymbol gewertet wird – unabhängig davon, ob du damit beim Kunden Eindruck schinden willst. Die Finanzämter sehen hier in der Regel keine betriebliche Notwendigkeit, sondern private Lebensführung.


Gibt es Ausnahmen? Ja, aber… ⚖️

Es gibt denkbare Sonderfälle – etwa bei Künstlern, Prominenten, Influencern oder Unternehmern, die öffentlich auftreten und bei denen der „Look“ ein Teil des Geschäftsmodells ist.

Beispiel:
Ein Coach für Luxus-Lifestyle oder ein Juwelier, der Luxusuhren verkauft, könnte unter Umständen argumentieren, dass die Uhr Werbemittel oder Berufskleidung ist. Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Es braucht dokumentierte, glaubhafte und dauerhafte betriebliche Nutzung – und selbst dann ist das Finanzamt eher skeptisch.


Was sagt die Rechtsprechung? ⚖️🔍

Die Rechtsprechung ist eindeutig: Luxusgüter mit hohem privaten Nutzungswert (wie Rolex, Gucci-Taschen oder Sportwagen) werden nur in Ausnahmefällen als Betriebsausgabe anerkannt.

Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH): Der Aufwand muss „nahezu ausschließlich betrieblich veranlasst“ sein – was bei Uhren dieser Art fast nie gegeben ist.


Und was ist mit Werbungskosten? 🧾

Auch hier lautet die Antwort meist: Leider nein.
Selbst bei Außendienstlern oder Geschäftsführern, die ständig „unterwegs“ sind – die Rolex wird in aller Regel als privat eingestuft.


Was bleibt übrig? Seriöse Wege mit Stil ✅

Wenn du als Unternehmer Wert auf ein professionelles Auftreten legst, gibt es viele andere Möglichkeiten, Ausgaben rechtskonform abzusetzen:

  • ✅ Hochwertige Arbeitskleidung mit Branding
  • ✅ Repräsentative Einrichtung im Büro oder Showroom
  • ✅ Professionelle Fotos und Imagevideos
  • ✅ Werbegeschenke mit Logo – gerne auch stilvoll

💡 Unser Tipp: Investiere in Dinge, die wirklich deinem Business dienen – und dir steuerlich keine Bauchschmerzen machen.


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Wir von Rempel Steuerfachwirt & Unternehmensberatung wissen, wo die Grenzen verlaufen – und wie du trotzdem mit Stil und Substanz Eindruck machst.

Wir beraten dich fachlich fundiert, transparent und mit einem praktischen Blick auf dein Unternehmen – egal ob Handwerksbetrieb, Start-up oder gestandene GmbH.


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