🎥 TikTok, Twitch & das Finanzamt – Wie man digital Geld verdient und richtig versteuert

Likes, Follower und… das Finanzamt? 😬

Du streamst auf Twitch, gehst auf TikTok viral oder betreibst einen erfolgreichen YouTube-Kanal? Dann erst einmal: Glückwunsch! 🚀
Aber Achtung: Wer Geld verdient, muss auch Steuern zahlen – und das interessiert natürlich auch das Finanzamt. In diesem Artikel klären wir:
📌 Ab wann wird aus Spaß am Content ein steuerpflichtiges Business?
📌 Was muss man melden?
📌 Welche Einnahmen sind relevant?

Mit fachlichem Know-how – und einem Hauch Humor – zeigen wir dir den Weg durch den Steuerdschungel der Creator-Welt. 🌴


Ab wann ist Content Creation ein Gewerbe? 💼

Wenn du regelmäßig Einnahmen erzielst (z. B. durch Werbepartner, Affiliate-Links, Abos, Spenden oder Produktplatzierungen), wird dein Hobby schnell zum gewerblichen Einkommen.

👉 Typische Einnahmequellen:

  • TikTok Creator Fund 💸
  • Subscriptions & Donations auf Twitch 💬
  • Kooperationen / Placements 🎯
  • Affiliate-Marketing-Links 🔗
  • YouTube-Werbeeinnahmen 📺

Spätestens wenn du Gewinne erzielst, musst du dein „Business“ anmelden – meist als Kleingewerbe oder Einzelunternehmen.


Muss man jede Einnahme versteuern? 📈

Ja – sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Das Finanzamt unterscheidet nicht, ob du 100 € oder 10.000 € verdienst. Alles zählt. Wichtig ist:

Einnahmen erfassen
Belege sammeln
Dokumentieren, wie das Geld verdient wurde

➡️ Und: Auch Sachzuwendungen (z. B. kostenlos zugeschickte Produkte) sind Einnahmen!


Was das Finanzamt sehen will 🧐

Du solltest dich um folgende Punkte kümmern:

  • Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt ausfüllen
  • Umsatzsteuerregelung prüfen (Kleinunternehmerregelung möglich)
  • Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren

💡 Unser Tipp: Buchhaltung und Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) direkt digital aufsetzen – spart Zeit und Nerven!


Was kann man absetzen? 💻📦

Auch als TikToker oder Streamer kannst du betrieblich veranlasste Ausgaben absetzen:

  • Technik: Kamera, Mikrofon, Streaming-PC, Ringlicht
  • Software: Schnittprogramme, Musiklizenzen
  • Internetkosten (anteilig)
  • Requisiten und Deko (ja, auch der LED-Hintergrund!)
  • Reisekosten zu Events, Messen oder Partnern

Aber Vorsicht: Nur nachweislich betrieblich genutzte Dinge sind steuerlich relevant.


Wir sind Experten für die digitale Realität ⚙️

Bei Rempel Steuerfachwirt & Unternehmensberatung wissen wir genau, wie digitale Geschäftsmodelle funktionieren – von der Kleingewerbe-Anmeldung bis zur monatlichen Buchhaltung.

Egal ob Influencer, Streamer oder Start-up im Digitalbereich – wir helfen dir, deine Einnahmen korrekt zu erfassen, digital aufzustellen und rechtssicher zu handeln. 📊💡


🚀 Jetzt Beratung anfordern – einfach & digital!

Du willst wissen, wie du deine Creator-Einnahmen strukturiert, digital und clever verwaltest?

Dann hol dir jetzt unsere Unterstützung für:

✅ Unternehmensberatung
✅ Digitale Finanzbuchhaltung
✅ Papierlose Prozesse

📩 Kontaktformular direkt unten – wir freuen uns auf dein Projekt!

    ⚠️ Hinweis: Wir bieten keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Unsere Leistungen beschränken sich auf Finanzbuchhaltung und Unternehmensberatung. Für steuerrechtliche Fragen arbeiten wir mit erfahrenen Kooperationssteuerberatern aus Bielefeld zusammen.

    Nach oben scrollen