Likes, Follower und… das Finanzamt? 😬
Du streamst auf Twitch, gehst auf TikTok viral oder betreibst einen erfolgreichen YouTube-Kanal? Dann erst einmal: Glückwunsch! 🚀
Aber Achtung: Wer Geld verdient, muss auch Steuern zahlen – und das interessiert natürlich auch das Finanzamt. In diesem Artikel klären wir:
📌 Ab wann wird aus Spaß am Content ein steuerpflichtiges Business?
📌 Was muss man melden?
📌 Welche Einnahmen sind relevant?
Mit fachlichem Know-how – und einem Hauch Humor – zeigen wir dir den Weg durch den Steuerdschungel der Creator-Welt. 🌴
Ab wann ist Content Creation ein Gewerbe? 💼
Wenn du regelmäßig Einnahmen erzielst (z. B. durch Werbepartner, Affiliate-Links, Abos, Spenden oder Produktplatzierungen), wird dein Hobby schnell zum gewerblichen Einkommen.
👉 Typische Einnahmequellen:
- TikTok Creator Fund 💸
- Subscriptions & Donations auf Twitch 💬
- Kooperationen / Placements 🎯
- Affiliate-Marketing-Links 🔗
- YouTube-Werbeeinnahmen 📺
Spätestens wenn du Gewinne erzielst, musst du dein „Business“ anmelden – meist als Kleingewerbe oder Einzelunternehmen.
Muss man jede Einnahme versteuern? 📈
Ja – sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Das Finanzamt unterscheidet nicht, ob du 100 € oder 10.000 € verdienst. Alles zählt. Wichtig ist:
✅ Einnahmen erfassen
✅ Belege sammeln
✅ Dokumentieren, wie das Geld verdient wurde
➡️ Und: Auch Sachzuwendungen (z. B. kostenlos zugeschickte Produkte) sind Einnahmen!
Was das Finanzamt sehen will 🧐
Du solltest dich um folgende Punkte kümmern:
- Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt ausfüllen
- Umsatzsteuerregelung prüfen (Kleinunternehmerregelung möglich)
- Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren
💡 Unser Tipp: Buchhaltung und Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) direkt digital aufsetzen – spart Zeit und Nerven!
Was kann man absetzen? 💻📦
Auch als TikToker oder Streamer kannst du betrieblich veranlasste Ausgaben absetzen:
- Technik: Kamera, Mikrofon, Streaming-PC, Ringlicht
- Software: Schnittprogramme, Musiklizenzen
- Internetkosten (anteilig)
- Requisiten und Deko (ja, auch der LED-Hintergrund!)
- Reisekosten zu Events, Messen oder Partnern
Aber Vorsicht: Nur nachweislich betrieblich genutzte Dinge sind steuerlich relevant.
Wir sind Experten für die digitale Realität ⚙️
Bei Rempel Steuerfachwirt & Unternehmensberatung wissen wir genau, wie digitale Geschäftsmodelle funktionieren – von der Kleingewerbe-Anmeldung bis zur monatlichen Buchhaltung.
Egal ob Influencer, Streamer oder Start-up im Digitalbereich – wir helfen dir, deine Einnahmen korrekt zu erfassen, digital aufzustellen und rechtssicher zu handeln. 📊💡
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⚠️ Hinweis: Wir bieten keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Unsere Leistungen beschränken sich auf Finanzbuchhaltung und Unternehmensberatung. Für steuerrechtliche Fragen arbeiten wir mit erfahrenen Kooperationssteuerberatern aus Bielefeld zusammen.